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Kinderschutz- und Jugendschutzkonzept des FC Kray

Der FC Kray verpflichtet sich, allen Kindern und Jugendlichen einen sicheren und geschützten Raum zu bieten, in dem sie sich frei entfalten, lernen und sportlich entwickeln können. Dieses Kinderschutz- und Jugendschutzkonzept dient als Leitfaden für Prävention, Information und Intervention im Verein und soll eine Kultur des Hinsehens und Handelns etablieren. 

Verantwortlich für die Umsetzung und Koordination des Kinderschutzkonzepts ist der Jugendleiter Arian Kadrijaj, der offiziell als Kinderschutzbeauftragter des Vereins benannt wird. Er ist zentrale Anlaufstelle für interne Meldungen und koordiniert die Einhaltung der Schutzmaßnahmen. Bei Verdachtsfällen oder Grenzverletzungen kann der Verein in Abstimmung mit dem Kinderschutzbeauftragten auf folgende externe Stellen zurückgreifen: das Jugendamt der Stadt Essen, die Kinderschutzbeauftragten des Fußballverbands Niederrhein (FVN) oder den Deutschen Kinderschutzbund Essen e. V. 

Dieses Konzept gilt für alle Mannschaften und Bereiche des Vereins, in denen Kinder oder Jugendliche aktiv sind, einschließlich Jugend- und Seniorenmannschaften mit minderjährigen Spielern. Es legt verbindliche Grundsätze für den Umgang mit Kindern fest und sorgt dafür, dass sämtliche Mitarbeiter, Trainer und Betreuer die gleichen Standards einhalten. Um die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, verlangt der FC Kray von allen Trainerinnen, Trainern, Betreuerinnen und sonstigen Personen, die regelmäßig mit Kindern in Kontakt stehen, ein erweitertes Führungszeugnis. Neue Trainer müssen dieses Führungszeugnis vor Beginn ihrer Tätigkeit vorlegen, und alle Führungszeugnisse werden alle zwei Jahre erneut geprüft. Die Verwaltung und Kontrolle der Unterlagen erfolgt vertraulich durch den Kinderschutzbeauftragten, Personen mit relevanten Einträgen gemäß § 72a Abs. 1 SGB VIII dürfen nicht eingesetzt werden.

Der FC Kray bietet regelmäßig Schulungen und Informationsveranstaltungen zum Thema Kinderschutz an, zum Beispiel über den FVN oder den Landessportbund NRW. Die Teilnahme wird empfohlen, um das Bewusstsein und die Handlungssicherheit im Umgang mit Kindern zu stärken. 

Für den Krisenfall gelten klare Interventionsleitlinien: Verdachtsfälle oder Grenzverletzungen werden unverzüglich an den Kinderschutzbeauftragten oder eine vertrauenswürdige Person im Verein gemeldet, sachlich und vertraulich dokumentiert und in Abstimmung entschieden, ob externe Stellen (Jugendamt Essen, FVN-Kinderschutz oder Kinderschutzbund Essen) eingeschaltet werden. 

Die Inhalte dieses Konzeptes werden allen Mitgliedern, Eltern und Betreuern transparent kommuniziert. Dies erfolgt durch Veröffentlichung auf der Vereinswebsite, Aushang im Vereinsheim sowie Darstellung und Erläuterung bei Trainer- und Elternabenden. So wird sichergestellt, dass alle Beteiligten über die Standards des Kinderschutzes informiert sind und diese aktiv mittragen. 

Mit der Verabschiedung dieses Konzepts legt der Vorstand des FC Kray die verbindlichen Grundsätze seines Handelns gegenüber Kindern und Jugendlichen fest und schafft eine gemeinsame Grundlage, um den Verein als sicheren Ort für Sport und persönliche Entwicklung zu gestalten. 

Verhaltenskodex für Trainer und Betreuer des FC Kray

Grundsätze des Handelns:
• Alle Kinder und Jugendlichen werden respektvoll und wertschätzend behandelt.
• Kommunikation erfolgt altersgerecht und klar, persönliche Grenzen werden beachtet.
• Trainings- und Betreuungsräume sind sichtbar für andere, Einzelgespräche in abgelegenen Räumen sind zu vermeiden.
• Trainer und Betreuer fungieren als Vorbild in Verhalten, Sprache und Fairplay.
• Persönliche Informationen von Kindern werden vertraulich behandelt. 

 Verbotenes Verhalten:
• Körperliche Strafen oder übergriffige Handlungen.
• Private Nachrichten an Kinder oder Jugendliche über WhatsApp, Social Media oder andere private Kanäle, die nicht im Zusammenhang zum Spiel- oder Trainingsbetrieb stehen.
• Ausgrenzung, Demütigung oder Mobbing von Kindern und Jugendlichen.
• Konsum von Alkohol oder Drogen in Anwesenheit von Kindern. 

Weitere Empfehlungen:
• Teilnahme an Schulungen und Informationsveranstaltungen zum Thema Kinderschutz wird empfohlen.
• Bei Unsicherheiten oder Konflikten sofort den Kinderschutzbeauftragten kontaktieren.

Kinderschutzbeauftragter

Arian Kadrijaj

Arian Kadrijaj